Harte Vorwürfe gegen VW: Klage wegen Sklavenarbeit in Brasilien

Die Klage
Subunternehmen
Fleischgeschäft
300 Angestellte
25,87 Millionen Euro
Schuldknechtschaft und Wachleute
Menschenhandel
Vor Gericht
Die Klage

Ein brasilianisches Tochterunternehmen des deutschen Automobilherstellers Volkswagen, mit Hauptsitz in Wolfsburg, sieht sich mit einer schwerwiegenden Klage konfrontiert: Dem Unternehmen wird vorgeworfen, in den 1970er- und 1980er-Jahren in einer Fabrik im Amazonasgebiet Brasiliens Arbeitnehmer unter sklavenähnlichen Bedingungen beschäftigt zu haben.

Subunternehmen

Die VW-Tochter in Brasilien wurde 1953 unter dem Namen Volkswagen do Brasil gegründet und unterhielt auch einen Agrarbetrieb namens Fazenda Volkswagen als Subunternehmen.

Fleischgeschäft

Das Agrarunternehmen, eine Rinderfarm, die in den 1970er Jahren gegründet wurde, war Volkswagens Versuch des Einstiegs in das brasilianische Fleischgeschäft und wurde, so die Bild-Zeitung, von der damaligen Militärdiktatur in Brasilien unterstützt.

300 Angestellte

Auf einer Fläche von 1.400 Quadratkilometern waren damals 300 Angestellte beschäftigt - deren Arbeitsbedingungen nun im Fokus der Staatsanwaltschaft stehen.

25,87 Millionen Euro

Die Staatsanwaltschaft für Arbeitsrecht Brasiliens erstattete eine Zivilklage, in der es um die Summe von 25,87 Millionen Euro geht.

Schuldknechtschaft und Wachleute

In dem Werk sollen Zustände geherrscht haben, die für moderne Sklavenarbeit sprechen: Ein System aus Schuldknechtschaft und Wachleute mit Waffen sollen dafür gesorgt haben, dass die Arbeiter das Gelände nicht verlassen konnten.

"Sklavenähnliche Bedingungen"

Laut der Bild-Zeitung sagte Staatsanwalt Rafael Garcia Rodrigues, dass "sklavenähnliche Bedingungen" herrschten, die sich durch "erschöpfende Arbeitszeiten, entwürdigende Arbeitsbedingungen und Schuldknechtschaft" auszeichneten.

"Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen"

Damit handle es sich um "schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen", so Rodrigues. Dies könne durch Zeugenaussagen und Dokumente belegt werden.

Menschenhandel

Gegenüber der ARD sagte Rodrigues, dass die Arbeitnehmer das Farmgelände erst verlassen durften, sobald die Bezahlung der Auftraggeber vorlag - und bei diesen handelte es sich in Wahrheit um Menschenhändler.

Vor Gericht

Die gerichtliche Anhörung ist für Februar nächsten Jahres geplant. Ein außergerichtlicher Vergleich wurde von VW abgelehnt.

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