In diesen Ländern zahlt der Arbeitgeber, damit Sie mit dem Fahrrad zu Arbeit fahren
Die Welt im Allgemeinen und Europa im Besonderen scheinen den Kampf gegen die Umweltverschmutzung im Zentrum der Städte zu gewinnen.
So haben verschiedene EU-Länder bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Nutzung von Privatfahrzeugen zu verringern und andere Verkehrsmittel wie öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder zu fördern.
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Natürlich ist jedes Land anders, und obwohl das Endziel dasselbe ist (zu verhindern, dass die Menschen den Planeten mit uns zerstören), sind die Wege, dieses Ziel zu erreichen, unterschiedlich und sehr merkwürdig.
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In den Niederlanden beispielsweise zahlt der Staat 21 Cent für jeden Kilometer, den man von zu Hause zur Arbeit zurücklegt, und steigt bis 2024 auf 23 Cent.
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Dieser Betrag wird vom Staat über die Gehaltsabrechnung gezahlt, ist steuerfrei und kann mehr als 1.000 Euro pro Jahr betragen. Bei 20 Kilometern pro Tag würde es reichen, um 1.000 Euro pro Jahr zu überschreiten.
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Wenn das Unternehmen diesen Betrag über die 21 Cent hinaus erhöhen will, muss es darauf Steuern zahlen. Im Falle von Selbstständigen erfolgt die Belohnung in Form eines Steuerabzugs.
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Aber das ist noch nicht alles: Der so genannte "Fahrradplan" sieht Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer vor, die über das Unternehmen ein Fahrrad kaufen.
Der Arbeitnehmer bezahlt es direkt aus seinem Bruttogehalt und erhält einen Steuervorteil von 40 %. Wenn das Fahrrad also 1.500 Euro kostet, spart er in seiner Einkommensteuererklärung 600 Euro.
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Darüber hinaus sind Reparaturen und Versicherungen von Fahrrädern steuerlich absetzbar.
Diese Methode des Steuerabzugs wird im Vereinigten Königreich im Rahmen des "Cycle to Work Scheme" angewandt, das sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber steuerliche Anreize für den Kauf oder die Miete von Fahrrädern oder Sicherheitszubehör für Fahrräder bietet.
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Im Falle des Vereinigten Königreichs ist die Unterstützung an die Bedingung geknüpft, dass mindestens 50 % der Nutzung auf den Arbeitsweg entfallen. Sie wird daher direkt aus dem Gehalt gezahlt, und die Ersparnisse sind zu 40 % steuerlich absetzbar.
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Dies kommt zu den 23 Cent pro Kilometer hinzu, die die Bürger erhalten, sowie zu einem Anreizprogramm, das auch Rabatte auf Kleidung und Zubehör vorsieht.
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Darüber hinaus gehört das Fahrrad in den ersten vier Jahren dem Unternehmen, das es an den Arbeitnehmer vermietet. Danach geht das Fahrrad in das Eigentum des Arbeitnehmers über.
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In Frankreich gibt es ähnliche Zulagen, aber in diesem Fall belaufen sie sich auf maximal 800 Euro pro Jahr. Der Arbeitnehmer erhält sie, und das Unternehmen kann sie von seinen Steuern und Sozialbeiträgen abziehen. Jeder gewinnt in Bezug auf Geld und Gesundheit.
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Noch aggressiver ist die Kampagne der französischen Regierung, die denjenigen bis zu 4.000 Euro anbietet, die ihr Verbrennungsfahrzeug (Diesel oder Benzin) gegen ein Elektrofahrrad eintauschen.
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In Italien bieten Städte wie Bari denjenigen, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, 20 Cent pro Kilometer an, maximal jedoch 300 Euro pro Jahr (25 Euro pro Monat).
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Noch kurioser ist die Initiative von Bologna, bei der nicht die Entfernung, sondern die Nutzungshäufigkeit belohnt wird, und zwar durch Geschenke aus der Region als Gegenleistung für Fahrten. So erhält der Arbeitnehmer nach acht Fahrten ein Freibier oder ein Eis.
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In Luxemburg schließlich ist man pragmatischer und bietet einen direkten Steueranreiz von 300 Euro für jeden, der ein Elektrofahrrad kauft, um zur Arbeit zu pendeln. Alles zum Wohle des Planeten.
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